Immobilien

25 Jahre Erfahrung in der Immobilienbesteuerung

Die Begeisterung ausländischer – und insbesondere deutscher – institutioneller Anleger für den französischen Immobilienmarkt geht auf das Ende der 90er Jahre zurück.

Anfang 2000 war sie noch ausgeprägter. Obwohl die Investitionen nach der Krise von 2008 zurückgingen, sind deutsche institutionelle Anleger immer noch sehr präsent.

Frankreich zieht auch viele Ausländer an, die einen Urlaub in Paris, an der französischen Küste oder in unseren Gebirgsorten verbringen möchten.

Unser Fachwissen im Bereich der Immobilienbesteuerung ermöglicht es uns, während des gesamten Bestehens der Immobilie einzugreifen, Ihnen die richtigen Fragen zu stellen und Ihnen die triftige Antwort zu geben.

VOR DEM KAUF

  • Wie ist Ihre Investition strukturiert: Direktinvestition oder über eine spezielle Struktur? Erwerb des Gebäudes oder von Anteilen an einem bereits bestehenden Projekt? Eigen- oder Fremdfinanzierung?
  • Wenn institutionelle Anleger involviert sind: Welche Optimierungsmöglichkeiten, wie z.B. die Schaffung eines OPCI (Organisme de Placement Collectif Immobilier), sind zu prüfen?

WÄHREND DES KAUFS

Im Falle eines direkten Kaufs muss der Kaufvertrag zwar von einem Notar aufgesetzt werden, doch ist die Einschaltung eines Steueranwalts oft sinnvoll, um den Investor zu beraten, insbesondere wenn es sich um einen Ausländer handelt.

WÄHREND DES BESTEHENS DER IMMOBILIE

Der Besitz von Immobilien in Frankreich löst eine Vielzahl von Steuern aus: Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer, wenn die Immobilie vermietet wird, und andere Steuern, wenn sich der Eigentümer die Nutzung der Immobilie vorbehält (Grundsteuer, Wohnsteuer, Vermögenssteuer usw.). Einige davon, wie die 3 %-Steuer auf Gebäude, die von juristischen Personen gehalten werden, sind sogar eine Besonderheit des französischen Steuersystems.

Wir können Sie bei der Verwaltung dieser Steuern unterstützen.

ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS

Zum Zeitpunkt der Verhandlung, der Übertragung und der Erstellung der Veräußerungsgewinnerklärung, denn ein Immobilieneigentümer, ob in Frankreich ansässig oder nicht, wird nur selten von der Veräußerungsgewinnsteuer befreit (außer bei der Veräußerung seines Hauptwohnsitzes durch eine Privatperson).

BEISPIELE FÜR INTERVENTIONEN

  • Betreuung zahlreicher institutioneller Anleger (Investmentfonds, Banken und Versicherungsgesellschaften) bei Immobilieninvestitionen in Frankreich
  • Suche nach dem am besten geeigneten Anlageinstrument, einschließlich der Möglichkeiten, die der OPCI (Organisme de Placement Collectif Immobilier) für ausländische Investoren bieten kann
  • Steuerliche Verwaltung des Immobilienportfolios, sowohl im Hinblick auf die Besteuerung der laufenden Erträge als auch der Finanzierung und der Veräußerungsgewinne
  • Unterstützung von Privatanlegern beim Erwerb von Zweitwohnungen oder Mietobjekten in Frankreich, sowohl zum Zeitpunkt des Erwerbs (Strukturierung der Investition, Unterstützung bei Verhandlungen) als auch bei der laufenden Verwaltung (Besteuerung der Mieteinnahmen, Vermögenssteuer auf Immobilien, usw.)
  • Verwaltung von 3 %-Steuerfragen für zahlreiche Investmentfonds und ausländische Investoren sowie Unterstützung von Berufsverbänden in diesem Bereich