Steuerleitfaden

IMMOBILIENERWERB IN FRANKREICH Steuerliche Rahmenbedingungen

In diesem Steuerleitfaden zum Erwerb von Immobilien in Frankreich finden Sie Informationen über:

  • Steuern auf den Erwerb einer Immobilie

  • Ertragsbesteuerung

  • Sonstige Steuern, die auf Vermietung anfallen

  • Sonstige Steuern die auf den Immobilienbesitz anfallen

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    WAS SIE IN DEM LEITFADEN FINDEN „IMMOBILIENERWERB IN FRANKREICH Steuerliche Rahmenbedingungen“

    A. Steuern auf den Erwerb einer Immobilie

    1. Grunderwerbsteuer
    2. Umsatzsteuer (TVA)
    3. Registersteuer auf den Erwerb von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft (Société à prépondérance immobilière

    B. Ertragsbesteuerung

    1. Investition durch natürliche Personen
      1.1 Besteuerung der laufenden Erträge
      1.2 Besteuerung des Veräußerungsgewinns
    2. Investitionen durch eine Kapitalgesellschaft
      2.1 Gewinnermittlung
      2.2 Veranlagung
      2.3 Veräußerungsgewinn
      2.4 Veräußerung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz in Frankreich
    3. Investmentvehikel
      3.1. Die SIIC
      3.2. Der Offene Immobilienfonds: OPCI

    C. Sonstige Steuern, die auf Vermietung anfallen

    1. Umsatzsteuer
    2. Contribution sur les revenus locatifs

    D. Sonstige Steuern die auf den Immobilienbesitz anfallen

    1. Taxe foncière (Grundsteuer)
    2. Taxe sur les bureaux en Ile-de-France
    3. Contribution Economique Territoriale (CET)
      3.1 Allgemeines
      3.2 Contribution foncière des entreprises (CFE)
      3.3 Contribution sur la valeur ajoutée des entreprises (CVAE)
      3.4 Sonstiges
    4. 3-%-Jahressteuer
    5. Die Immobilienvermögensteuer
    6. Weitere Steuern