IMMOBILIENERWERB IN FRANKREICH Steuerliche Rahmenbedingungen
In diesem Steuerleitfaden zum Erwerb von Immobilien in Frankreich finden Sie Informationen über:
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Steuern auf den Erwerb einer Immobilie
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Ertragsbesteuerung
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Sonstige Steuern, die auf Vermietung anfallen
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Sonstige Steuern die auf den Immobilienbesitz anfallen
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WAS SIE IN DEM LEITFADEN FINDEN „IMMOBILIENERWERB IN FRANKREICH Steuerliche Rahmenbedingungen“
A. Steuern auf den Erwerb einer Immobilie
- Grunderwerbsteuer
- Umsatzsteuer (TVA)
- Registersteuer auf den Erwerb von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft (Société à prépondérance immobilière
B. Ertragsbesteuerung
- Investition durch natürliche Personen
1.1 Besteuerung der laufenden Erträge
1.2 Besteuerung des Veräußerungsgewinns - Investitionen durch eine Kapitalgesellschaft
2.1 Gewinnermittlung
2.2 Veranlagung
2.3 Veräußerungsgewinn
2.4 Veräußerung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz in Frankreich - Investmentvehikel
3.1. Die SIIC
3.2. Der Offene Immobilienfonds: OPCI
C. Sonstige Steuern, die auf Vermietung anfallen
- Umsatzsteuer
- Contribution sur les revenus locatifs
D. Sonstige Steuern die auf den Immobilienbesitz anfallen
- Taxe foncière (Grundsteuer)
- Taxe sur les bureaux en Ile-de-France
- Contribution Economique Territoriale (CET)
3.1 Allgemeines
3.2 Contribution foncière des entreprises (CFE)
3.3 Contribution sur la valeur ajoutée des entreprises (CVAE)
3.4 Sonstiges - 3-%-Jahressteuer
- Die Immobilienvermögensteuer
- Weitere Steuern